Versetzung

Was ist eine Versetzung?

Unter Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist, zu verstehen. Sie muss zudem von einer gewissen Dauer sein. Ein anderer Arbeitsbereich liegt vor, wenn sich der Arbeitsort oder sich die Arbeitsaufgabe wesentlich ändert. Dies ist häufig bei einem Wechsel der Abteilung der Fall.

Direktionsrecht

Der Arbeitgeber hat in Grenzen das Recht, dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit zuzuweisen oder ihn an einen anderen Ort zu versetzen. Für Arbeitnehmer kann dies gravierende Folgen haben: Neue Kollegen oder Vorgesetzte, mit denen das Auskommen nicht so gut wie bisher sein könnte, oder der notwendige Umzug an einen anderen Ort mit negativen Folgen für das Privatleben.

Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 106 GewO. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen. Ihm sind jedoch bei der Ausübung seines Weisungsrechts Grenzen gesetzt.

Diese Grenzen können sich zum Beispiel aus dem Arbeitsvertrag selbst ergeben. Ist im Arbeitsvertrag „Berlin“ als Ort angegeben, so muss der Arbeitnehmer nicht in „München“ arbeiten. Findet sich im Arbeitsvertrag aber auch noch eine Versetzungsklausel, so kann etwas anderes gelten. Auch aus Tarifverträgen ergeben sich häufig Grenzen für das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Des Weiteren hat die Versetzung nach „billigem Ermessen“ zu erfolgen, was bedeutet, dass der Arbeitgeber stets auch die Interessen des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen hat. Weiß der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer drei schulpflichtige Kinder hat und könnte er einen Kollegen ohne Kinder ebenfalls versetzen, so kann die Versetzung unbillig sein. Auch andere private Lebensumstände und gesundheitliche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden. Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen des Direktionsrechts, ist die Weisung für den Arbeitnehmer nicht verbindlich.

Ist ein Betriebsrat gebildet, so ist dieser vorher zu fragen.

Rechtsschutz

Über Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Versetzungen berate ich Sie gerne. Sie bekommen kurzfristig einen Termin in meiner Kanzlei.