Tarifliche Eingruppierung

Auf viele Arbeitsverhältnisse – gerade im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) und der Bauwirtschaft – finden Tarifverträge Anwendung. Nicht selten stellt sich die Frage: Ist meine tarifliche Eingruppierung oder die Stufenzuordnung richtig?

Findet ein Tarifvertrag Anwendung?

Dies ist zunächst zu klären. Zunächst lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Häufig ist dort geregelt, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet. Falls ja findet sich auch die Angabe, in welcher Lohn- oder Gehaltsgruppe Sie eingruppiert sind.

Wie stehen die Chancen?

Grundsätzlich gilt: Je konkreter der Tarifvertrag formuliert ist, desto besser ist die Chance eines Arbeitnehmers, sich erfolgreich gegen eine fehlerhafte Eingruppierung zu wehren. Arbeitnehmer in Berufen mit klar definierten Aufgaben sind regelmäßig bevorteilt. So haben Lehrer gute Chancen, sich gegen fehlerhafte Eingruppierungen zu wehren. Im allgemeinen Verwaltungsdienst des öffentlichen Dienstes ist es hingegen nicht leicht. Viele Richter meinen, dass die Klagen, die nicht schon in der ersten Instanz verloren gehen, in der zweiten Instanz scheitern. Aber gut vorbereitete Verfahren sind keinesfalls chancenlos.

Ist ein Betriebsrat gebildet, so hat dieser mitzubestimmen. Allerdings nur, wenn der Arbeitgeber an der Eingruppierung des Arbeitnehmers etwas ändern will, was die Rechte des Betriebsrats stark einschränkt.

Rechtsschutz Tarifliche Eingruppierung

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