Schadensersatz

Auch im Arbeitsverhältnis kann es zu Forderungen auf Schadensersatz kommen. Es wird zwischen drei wesentlichen Fallgruppen unterschieden:

Verkehrsunfälle

Immer mehr Arbeitnehmer sind in der Transportbranche beschäftigt. Dabei bleiben Verkehrsunfälle nicht aus. Grundsätzlich gilt: Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden ist bei fahrlässigem Verschulden beschränkt.

Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Insbesondere weil der Verdienst in einem großen Missverhältnis zu möglichen Schäden steht. Lesen Sie zu „Haftung bei Verkehrsunfällen“ den Artikel von RA Rainer Polzin in GE 9 / 2010, S. 7 ff.

Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Es kommt vor, das Arbeitnehmer benachteiligt werden. Zum Beispiel wegen ihres Alters, des Geschlechts oder einer Behinderung. Dann können sie Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung geltend machen. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Arbeitgeber müssen gerade bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie der Gestaltung der Arbeitsbedingungen auf Gleichbehandlung achten. Ansonsten setzen Arbeitgeber sich erheblichen Haftungsrisiken gegenüber Bewerbern aus. Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zuletzt deutlich verschärft, gerade zu diskriminierenden Stellenausschreibungen.

Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers

Immer wieder trifft es Arbeitgeber: Arbeitnehmer greifen in die Firmenkasse und verursachen hohe Schäden. In der Vergangenheit habe ich mehrfach Fälle mit sechsstelligen Einbußen für Arbeitgeber bearbeitet. Ein Hauptaugenmerk liegt neben der Verfolgung des Ersatzanspruchs auf der Zwangsvollstreckung.

Ich sorge für eine erfolgreiche Kündigung des untreuen Arbeitnehmers. Auch übernehme ich die Prüfung, ob vorhandene Versicherungen Schäden eventuell abdecken. Häufig wird eine Strafanzeige gestellt.

Ich berate Sie gerne kurzfristig in meiner Kanzlei in Berlin-Kreuzberg und kläre, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.