Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt über einen langen Zeitraum die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nicht selten gelten Arbeitsverträge über Jahrzehnte. Für beide Seiten ist es unerfreulich, wenn es zum Streit um einzelne Klauseln kommt.

Rechtssicherer Arbeitsvertrag

Daher lohnt sich für Arbeitgeber der Entwurf von Musterverträgen und für Arbeitnehmer die Prüfung von vorgelegten Arbeitsverträgen.

Nichts ist ärgerlicher für den Arbeitnehmer, wenn Regelungen zu Sondervergütungen wie zum Beispiel Bonus, Provision und Weihnachtsgeld nicht transparent gestaltet sind. Das kann zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.

Oder die Befristung, die der Arbeitgeber wollte, ist unwirksam. Fehleranfällig sind auch Regelungen zu Versetzungen. Auch die Gestaltung von Kündigungs- und Ausschlussfristen ist häufig problematisch. Dies führt zu erheblichen Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Daher lohnen sich für beide Seiten rechtssichere Arbeitsverträge.

Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Arbeitgeber muss zudem darauf achten, dass der Arbeitsvertrag nicht gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt. Vorformulierte Arbeitsverträge können auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden, indem sie einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB unterzogen werden. Die Klauseln müssen verständlich und klar formuliert sein. Zudem dürfen die Regelungen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Ist eine Klausel überraschend oder mehrdeutig, so ist sie unwirksam. Die unwirksame Regelung ist dann nicht Teil des Vertrages.

Die Regelungen über Hauptleistungspflichten können nicht Teil einer solchen Inhaltskontrolle sein. Dazu gehören Vereinbarungen über die Höhe des Entgeltanspruchs, den Umfang der Arbeitszeit und die Tätigkeit des Arbeitnehmers.

In der Praxis hat sich zur AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Diese ist vor allem bei Ausschlussfristen, Nebentätigkeit, Befristung von einzelnen Vertragsbestandteilen, Bezugnahmeklauseln, Rückzahlungsklauseln,Überstundenabgeltungsklauseln, Versetzungsklauseln, Vertragsstrafen und Widerrufsvorbehalten zu beachten.

Dienstvertrag?

Was der Unterschied zwischen Arbeits- und Dienstvertrag ist und welche Risiken bei Scheinselbständigkeit drohen erfahren sie hier.

Kosten

Da Rechtsschutzversicherungen die Beratungsleistung des Rechtsanwalts nicht abdecken, arbeite ich bei dem Entwurf und der Prüfung von Arbeitsverträgen auf Basis von Pauschalhonoraren, deren Höhe Sie vorab erfragen können. Über die Kosten einer Erstberatung können Sie sich hier informieren.

Weiterführende Informationen

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