Rainer Polzin
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Geistiges Eigentum und Medien

Ich übernehme Ihre Vertretung, wenn Sie Produktbezeichnungen, Firmennamen, Logos schützen lassen wollen oder wenn Sie in marken-, urheberrechtlichen bzw. presserechtlichen Streitigkeiten Rat benötigen.

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Markenrecht

Wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, steht häufig vor der Frage, wie er diese bewirbt: Sicherlich kann man ein Kleid als Kleid verkaufen, aber macht sich der Name eines Mode-Labels in der bunten Welt der Werbung nicht viel besser?

Ist eine Fantasiebezeichnung oder ein Logo erst mal gefunden, stellen sich weitere Probleme:

  • Wie kann ich mich vor „Trittbrettfahrern“ schützen?
  • Ist die Marke schon an einen anderen vergeben?
  • Kann ich meine Marke auch beim Deutschen Patent- und Markenamt oder als Gemeinschaftsmarke in Europa schützen lassen?
  • Was bringt mir eine Eintragung überhaupt und was kostet diese?
  • Für welche Waren und Dienstleistungen lasse ich die Marke schützen?

Diese und ähnliche Fragen beantworte ich Ihnen individuell im Rahmen einer markenrechtlichen Beratung. Möchten Sie einen Dritten wegen Verstoßes gegen Ihre Markenrechte belangen, oder sind Sie wegen Verstoßes gegen Markenrechte abgemahnt worden, übernehme ich Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Urheberrecht

Das Urheberrecht steht unter anderem dem Schöpfer von Werken der Literatur, der Kunst und der Musik zu, aber auch Urhebern von technischen Darstellungen wie zum Beispiel Stadtplänen und Schöpfern von Datenbanken. Anders als bei Marken kommt es nicht darauf an, dass das Urheberrecht in ein Verzeichnis eingetragen wurde. Wer dagegen verstößt kann verschuldensunabhängig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Aber Achtung: Gerade die vorgefertigten Unterlassungserklärungen von Massenabmahnern – insbesondere in den „Filesharing bzw. Tauschbörsen-Fällen“ – sind häufig so weit gefasst, dass sie nicht abgegeben werden müssen. Vorsicht ist insbesondere geboten, bevor man sich zur Zahlung von teils horrenden Vertragsstrafen im Wiederholungsfall verpflichtet. Regelmäßig bietet sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an, die ich Ihnen formuliere.

Sind Sie abgemahnt worden oder wollen Sie sich gegen Rechtsverletzungen von Dritten zur Wehr setzen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen? Ich berate und vertrete Sie in allen urheberrechtlichen Fragestellungen.

Presserecht

  • Sie haben sich über eine falsche Tatsachenbehauptung über Ihre Person in der Zeitung oder im Fernsehen geärgert?
  • Ein Foto von Ihnen wurde veröffentlicht ohne dass es ein Informationsinteresse gab?
  • Sie sind zitiert worden ohne dass Sie die Äußerung so jemals getan haben?
  • Sie haben schon selber darum nachgesucht, dass eine Gegendarstellung gedruckt wird aber der Verlag hat nicht reagiert?
  • Aufgrund der erlittenen Ehrverletzung möchten Sie Schmerzensgeld geltend machen?
  • Oder soll ein Rundfunkunternehmen verpflichtet werden, eine Behauptung zu widerrufen?

Ich vertrete in presserechtlichen Angelegenheiten Ihre Position gegen Verlage, Fernsehen und gegen Rundfunkunternehmen, beantrage Gegendarstellungen und setze Ihre Rechte im Klageweg oder, wenn es besonders eilig ist, im Wege einer einstweiligen Verfügung durch.

Kurze Fristen beachten!

Alle Rechtsgebiete von Markenrecht bis Presserecht haben eins gemeinsam: Regelmäßig sind kurze Fristen zu beachten. Häufig sind es die Anwälte, die bei außergerichtlichen kurze Fristen setzen. Hier ist in aller Regel Eile geboten.

Denn ist die Frist erst einmal abgelaufen wird in aller Regel auch schnell Klage erhoben – oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Eine Beilegung des Streits ist dann alleine aufgrund der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten häufig schwierig.

Sollen Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden darf der Anspruchssteller selber nicht lange mit der Beauftragung eines Anwalts warten. Ansonsten läuft er Gefahr, dass das Gericht eine einstweilige Verfügung mangels Eilbedürftigkeit nicht erlässt.

Kosten

Meine Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind wesentlich von der Höhe des Streitwerts und des Umfangs meiner Tätigkeit abhängig. In einem ersten Beratungsgespräch informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten. Bei Markenanmeldungen vereinbare ich grundsätzlich Pauschalgebühren.

Rechtsschutzversicherungen

Die Rechtsschutzversicherungen kommen nicht für die Anwalts- und Gerichtskosten in Streitigkeiten aus dem Bereich des Marken-, Urheber- sowie des Wettbewerbsrechts auf. Grund hierfür ist eine Ausschlussregelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Bei Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Presserechts kommt es auf den Einzelfall an, ob die Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz gewährt.

Prozesskostenhilfe

Die Streitwerte in Unterlassungsverfahren werden von den Gerichten häufig hoch angesetzt. Wenn Erfolgsaussichten bestehen und Sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

links

www.gesetze-im-internet.de

Hier finden Sie die aktuellen Bundesgesetze.

www.bundesgerichtshof.de

Auf den Seiten dieser Gerichte werden die wesentlichen Entscheidungen zum Marken- und Wettbewerbsrecht veröffentlicht.

www.dpma.de

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet die Möglichkeit, online im Markenregister zu recherchieren.

www.anwaltssuche.de

Ich bin Kooperationspartner von anwaltssuche.de für Markenrecht in Berlin Kreuzberg Schöneberg Prenzlauer Berg Tempelhof.

www.vgwort.de

Die Verwertungsgesellschaft Wort als Zusammenschluss von Autoren und Verlagen nimmt deren Urheberrechte gegenüber Dritten wahr.

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